Die BaFin erklärt es für irreführend und damit unzulässig, wenn in Entscheidungsumwelten von Apps oder Webseiten einzelne Schaltflächen im Vergleich zu anderen derart gestaltet sind, dass Nutzer sie insgesamt schlechter wahrnehmen.
Der VSAV sieht die Umsetzung des Eckpunktepapiers zur §34f-Aufsicht durch die BaFin als real an und geht davon aus, dass die Neu-Prüfungen bei der BaFin strenger, teurer und zeitaufwendiger werden.