Das Sozialgericht Frankfurt am Main bestätigte Ansprüche der Sozialversicherung, da es in der gegebenen Abhängigkeit eines freien Handelsvertreters Umstände erkannte, die eine selbstständige Stellung nach dem HGB kaum zulassen.
Der BGH legt in seinem Urteil strenge Maßstäbe an die rechtliche Wirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten an. Aus Handelsvertretersicht ist dies zu begrüßen, da der nachvertragliche Wettbewerb gestärkt wird. Rechtsanwalt Jens Reichow informiert über den Fall und die Urteilsbegründung.
Eine der wesentlichen Änderungen des Eckpunktepapiers des Bundesfinanzministeriums betrifft die Zuordnung der Aufsichtsbehörde. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater werden derzeit durch die zuständige IHK beaufsichtigt, künftig sollen sie der Aufsicht der BaFin unterliegen.