Bei Einrichtung von kollektiven Versorgungswerken, sollten Personen mit Einzelzusagen nicht per se ausgeschlossen werden – vielmehr bietet es sich an, die Leistungen der Einzelzusage auf die Leistungen der kollektiven Versorgung anzurechnen.
Digitale Prozesse stehen für mehr Effizienz und Transparenz – auch in der bAV und auch in der Beratung zu einem solch komplexen Thema. Doch noch ersetzt der Bot nicht die persönliche Beratung. Seine Anwendungsmöglichkeiten nehmen aber deutlich zu.