Rückforderung von Provisionsvorschüssen sollte nicht einfach akzeptiert werden. Es sollte im Detail geprüft werden, ob diese berechtigt zurückverlangt werden können, insbesondere, ob Maßnahmen zur Stornoabwehr ergriffen wurden.
Enthält die Courtagezusage des Versicherers eine ausdrückliche oder konkludente Kontokorrentabrede, muss der Makler den Abrechnungen des Versicherers widersprechen, wenn er sie nicht gegen sich gelten lassen will.
Die DELA Lebensversicherungen haben im Rahmen der konsequenten Digitalisierung aller Prozesse ihr neues Extranet DELA-Port für Makler und Vermittler an den Start gebracht.
Das Oberlandesgericht München hatte zu entscheiden, welche Anforderungen ein Versicherer bezüglich der Darlegung der von ihm behaupteten Provisionsrückforderung gegen den Versicherungsvertreter zu erfüllen hat.
Rechtsanwalt Jens Reichow zeigt, wie sich der Versicherungsmakler gegen die Courtagerückforderung des Versicherers bei einem Storno des Versicherungsvertrags wehren kann.