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Augen auf beim Versichererwechsel!

Vielerorts verfolgen Kunden – und leider auch einige Makler – die Umdeckung eines Versicherungsvertrag mit zu wenig Aufmerksamkeit. Da dies zu den fehleranfälligsten Bereichen der Maklertätigkeit gehört, lohnt es im Sinne der Haftungsprävention ihre rechtlichen Implikationen anhand eines aktuellen Urteils nachzuvollziehen.

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Haftet ein Versicherungsvertreter als Pseudomakler?

Das OLG Dresden hatte entschieden, ob eine Haftung eines Versicherungsvertreters als Pseudomakler für nicht zustande gebrachten Versicherungsschutz besteht. Das Urteil verdeutlicht Haftungsrisiken, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Versicherungsschutzes bestehen können.