Die VSAV warnt Versicherungsvermittler davor, im Zuge der Corona-Krise bei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen zu sehr nur auf günstige Tarife zu achten.
Die Bundesregierung hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschlossen.
Der VSAV sieht die Umsetzung des Eckpunktepapiers zur §34f-Aufsicht durch die BaFin als real an und geht davon aus, dass die Neu-Prüfungen bei der BaFin strenger, teurer und zeitaufwendiger werden.