Versicherungsvermittler speichern häufig hochsensible Kundendaten. Ein Urteil des AG Pforzheim zeigt beispielhaft, wie notwendig entsprechende Vorkehrungen sind, dass derartige Daten nicht ohne Einwilligung an Dritte übermittelt werden.
Mit der Überarbeitung ihres GF-Tarifs hat die NÜRNBERGER diesen nicht nur weiter aufgewertet, sondern Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung über die BU-Wechseloption kundenfreundlich zusammengeführt. Eine Analyse von Alexander Schrehardt.