Wie eigenes Vermögen richtig vererbt wird, steht im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschrieben. Doch kaum jemand wird die über 400 Paragrafen jemals lesen. Und selbst wenn: Der pure Gesetzestext allein bringt einen nicht weiter. Das richtige Vererben will also gelernt sein.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Soll eine Immobilie verschenkt werden, ist es ratsam, frühzeitig auf die Expertise von Notar*innen zurückzugreifen.
In Deutschland ist es nahezu unmöglich, seine Angehörigen vom Nachlass vollständig fernzuhalten, denn selbst enterbte Angehörige gehen beim Nachlass nicht leer aus. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil zu. Der Rechtsanwalt Andreas Otto Kühne von BKL Fischer Kühne + Partner dazu.