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Notar darf sich nicht auf Angaben des Erben verlassen

Wer von seinen Eltern bei der Erbschaft übergangen wurde, hat gegen die Erben einen sofort fälligen Bargeldanspruch, den sogenannten Pflichtteil. Um die Höhe des Pflichtteils berechnen zu können, müssen die Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen. Doch sind deren Angaben oft interessengesteuert.

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Enterbt – was nun?

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In Deutschland ist es nahezu unmöglich, seine Angehörigen vom Nachlass vollständig fernzuhalten, denn selbst enterbte Angehörige gehen beim Nachlass nicht leer aus. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil zu. Der Rechtsanwalt Andreas Otto Kühne von BKL Fischer Kühne + Partner dazu.