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Ende der uneingeschränkten Einsicht in das Transparenzregister

Der EuGH hat entschieden, dass die freie Einsehbarkeit des europaweit vorgegebenen Transparenzregisters für die Öffentlichkeit gegen die Charta der Grundrechte der EU verstößt. Deutschland hat inzwischen den freien Zugang der Öffentlichkeit zum Transparenzregister gesperrt.