Der BGH entschied: Ein Reservierungsvertrag ist unwirksam, wenn die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus dem diesem weder für die Kunden nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist.
Bei der „Mehr Erfolg mit Fonds Finanz Roadshow“ erfahren Makler alles zu Dienstleistungen, Hilfestellungen und Tools der Fonds Finanz. Behandelt werden Themen aus den Bereichen Marketing, Maklerrecht, Baufinanzierungen und Immobilien.