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Versicherte in der Rolle des Glücksspielers

Versicherte, die einen Krankentagegeldtarif abgeschlossen haben, müssen bei erneuter AU innerhalb von 12 Monaten mit Leistungskürzungen rechnen. Dabei spielt der Begriff „Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit“ eine zentrale Rolle in den Vertragsklauseln.