Neben Beiträgen von Haftpflichtexperten zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wird es auf der digitalen John-Vermittlerfortbildung 2021 Vorträge zu den Themen Haftung, Recht, Sicherheit und Erfolg geben.
Ein Versicherungsvermittler darf nicht ehemalige Kunden auffordern, die gegenüber seinem früheren Arbeitgeber erklärten Einwilligungen in die Verarbeitung ihrer Daten zu widerrufen und sie zu einem generellen Kontaktverbot veranlassen. Dies urteilte das Oberlandesgericht Jena.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren für ihren Mandanten die Zahlung einer beträchtlichen Vergleichssumme.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow tourt wieder durch Deutschland und informiert in den Workshops über relevante rechtliche Themen für Vermittlerunternehmen.