Bei freundschaftlichen Gefälligkeiten greift im Schadensfall ein stillschweigender Haftungsausschluss. Schadenexperten empfehlen zur Absicherung eine Privat-Haftpflichtversicherung, möglichst ohne Begrenzungen und Selbstbehalte.
Wenn es nach einer sportlichen Trainingsfahrt eine gemeinsame Ausfahrt gibt und hierbei ein Unfall passiert, ist die Haftung nicht nach den Grundsätzen beschränkt, die bei der gemeinsamen Ausübung gefährlicher Sportarten gelten.