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„Digitale Zugangsrechte“ für Betriebsräte und Gewerkschaften

Die Kommunikation in vielen Betrieben verlagert sich ins Digitale. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen auch Betriebsräte und Gewerkschaften Zugang haben. Sonst droht die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ins Leere zu laufen. Die geltende Gesetzeslage räumt solche „digitalen Zugangsrechte“ bereits ein, ergibt ein neues Rechtsgutachten.

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Das Oberlandesgericht München hat mit seiner aktuellsten Entscheidung zum Handelsvertreterrecht deutlich gemacht, dass der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges nur schwer abgewehrt werden kann, weiß Fachanwältin Stephanie Has.