Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen.
Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugticketkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen, urteilte der Europäische Gerichtshof.