Viele Makler sind als Einzelmakler tätig und mit dem Tod erlöschen die Maklerverträge, das Gewerbe, die Gewerbeerlaubnis und die Courtagezusagen. Ob da noch etwas zu retten ist, hängt oft davon ab, ob eine Nachfolgeklausel vereinbart wurde.
Worauf ist bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs beziehungsweise der Ausgleichspflicht im Erbfall gegenüber den pflegenden Familienmitgliedern zu achten – Alexander Schrehardt erklärt dazu einige Details?