Grundlage für das RLV-Rating ist das Tarifangebot von 50 Versicherern. Dabei folgte eine Einteilung in Basis- und Premiumkategorie sowie Nichtraucher und Raucher. Insgesamt wurden über 90 Tarife untersucht, 6 erhielten die Bestbewertung „Exzellent“.
Eine Auszahlung von Sterbegeld an Erben, die nicht zu den Hinterbliebenen zählen, unterliegt der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht Düsseldorf.