Ab dem 1. Januar 2023 wird für die Erhebung der GKV-Beiträge ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt und der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent angehoben. In der PKV entfällt der Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten.