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uniVersa führt neue Beihilfetarifstufen ein

Um eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten, hat die uniVersa ihr Beihilfeangebot um neue zehn und fünfzehn Prozenttarifstufen erweitert. Damit kann bei einem Beihilfeanspruch von zum Beispiel 85 und 90 Prozent die passende Restkostenabsicherung gewählt werden.

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Ab dem 1. Januar 2023 wird für die Erhebung der GKV-Beiträge ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt und der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent angehoben. In der PKV entfällt der Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten.