Die Rechnung zu hoch, der Mangel nicht beseitigt, Arbeiten ohne Auftrag ausgeführt – es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum es zu Streitigkeiten mit der Werkstatt kommen kann. Die ARAG-Experten klären über Rechte und Pflichten auf.
Wenn eine Werkstatt ein Kundenfahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Kundeparkplatz abstellt, haftet sie nicht für dort entstandene Schäden, urteilte das Landgericht Saarbrücken.