12.02.2021 Finanzen Produkte „Wesentliche Anlegerinfos“ für Fonds bis Ende 2021 Seit 2018 erhalten Anleger in der EU vor dem Kauf eines verpackten Anlageinstruments ein Basisinformationsblatt mit wichtigen Merkmalen. Fonds dürfen bis Ende 2021 eine Ausnahme machen. Bis dahin gelten für sie die wesentlichen Anlegerinformationen.