13.08.2021 Assekuranz Urteile Wohngebäude Drainagerohre sind keine Leitungswasserrohre Bei einem Wasserschaden ist maßgeblich, wo Wasser ausgetreten ist, denn Versicherungsschutz ist meist stark Objekt-orientiert. Das OLG Nürnberg entschied, dass Drainagerohre keinen Leitungswasserschaden im Sinne der Wohngebäudeversicherung auslösen.