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Summenversicherung
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Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt.
CQF-avocat / pixabay
13.03.2025
Urteile
BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine entsprechende Klausel enthalten, die nachträglich ersetzt wurde.
Neun-Prozentpunkte-2021-experten-netzwerk-GmbH
experten-netzwerk GmbH
21.12.2021
Assekuranz
Warum Versicherungsleistungen gegenüber Unternehmern mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind
Viele Versicherungsmakler*innen kümmern sich um die Leistungsregulierung für ihre Kunden gegenüber den Versicherern. Wenn Sie eine schnelle Leistungsregulierung hinbekommen, entstehen natürlich überhaupt keine Verzugszinsen zugunsten ihrer Kundschaft. Sollten Sie es aber nicht immer so schnell bis zur Fälligkeit schaffen, dann müssen Sie auch die Verzugszinsen für ihren Kunden geltend machen.
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lassedesignen – stock.adobe.com (2) © Anja Brennecke
03.08.2020
Marketing & Vertrieb
BU-Antrag: Stolpersteine müssen nicht sein
Die aktuelle Corona-Pandemie verdeutlicht uns allen – auch den „Was-soll-mir-denn-schon-passieren-Kunden“ –, dass Gesundheit und finanzielle Sicherheit ein hohes Gut und nicht selbstverständlich sind. Es verwundert daher nicht, dass sich viele Menschen zurzeit mit der Einkommenssicherung (kurz: EKS) beschäftigen. Unabhängig von der Wahl einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, einer Grundfähigkeiten- oder Dread-Disease-Versicherung muss sich der Kunde bei Aufnahme des Antrags einer ...