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Impfschaden
Weitere News
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften.
KitzD66 / pixabay
10.10.2025
Urteile
BGH: Staat haftet für mögliche Impfschäden – nicht die Ärztin
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bis zum 7. April 2023 Corona-Schutzimpfungen verabreichten, nicht persönlich für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften. Die Verantwortung liegt beim Staat. Das Urteil hat Grundsatzcharakter für die Haftungsfrage bei Corona-Impfungen.
Corona-Impfstoff-377411118-AS-massimiliano
massimiliano – stock.adobe,com
28.11.2022
Urteile
Impfschaden wird nicht als Dienstunfall gewertet
Eine an einem Arbeitsplatz durchgeführte Impfung gegen Covid-19, die zu Impfschäden geführt hat, gilt nur unter sehr besonderen Umständen als Dienstunfall. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24. November 2022 hervor.