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Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen greifen in der Regel nur bei ausdrücklich versicherten Ereignissen. Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen sind in Standardbedingungen meist ausgeschlossen.Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen greifen in der Regel nur bei ausdrücklich versicherten Ereignissen. Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen sind in Standardbedingungen meist ausgeschlossen.DALL-E
02.03.2026
Recht

Golf-Krise: Wo Reiserechte greifen und wo der Versicherungsschutz endet

Die militärische Eskalation im Nahen Osten hat Drehkreuze wie Dubai, Abu Dhabi und Doha zeitweise geschlossen. Zehntausende deutsche Reisende sind betroffen. Welche Ansprüche bestehen gegenüber Airlines – und wo endet der Versicherungsschutz?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend.succo / pixabay
28.01.2025
Urteile

Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.

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