Nürnberger Pflege: Keine offenen Fragen mehr

Geschlossene Gesundheitsfragen haben für Vermittler und Kunden einen großen Vorteil: Sie können einfach beantwortet werden, ohne dass etwas vergessen wird. Zudem bekommt der Kunde prompt ein Ergebnis. Daher setzt die Nürnberger Krankenversicherung (NKV) jetzt noch stärker auf diese Fragen.

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Offene Gesundheitsfragen sorgen gerne dafür, dass wichtige Informationen vergessen werden. Das führt dann zu Problemen, wenn der Versicherer im Leistungsfall prüft, ob die Gesundheitsangaben bei Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Der Versicherer kann gegebenenfalls sogar vom Vertrag zurücktreten.

Geschlossene Gesundheitsfragen machen das einfacher und bringen Transparenz und Klarheit — für Kunden wie Vermittler. Bei vielen Stationärtarifen kommen sie bereits zum Einsatz. Jetzt gibt es sie auch für die neuen Pflegetagegeldtarife sowie den Pflegeschutzbrief PASS für Assistance-Leistungen der Malteser.

Fragen-Beispiele

1. Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder liegt ein Grad der Behinderung von mehr als 50 Prozent vor?

2. Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine der genannten Erkrankungen oder Folgen diagnostiziert oder behandelt?

Werden beide Fragen verneint, steht fest, dass der Tarif ohne Erschwernis angenommen wird. Wird eine der Fragen mit ja beantwortet, erscheint das Ergebnis, dass die gewünschte Absicherung nicht möglich ist. Vermittler können so dem Kunden noch im Beratungsgespräch Auskunft darüber geben, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird.

Allgemeine Wartezeiten entfallen

Es gibt eine weitere Neuheit: In vielen Tarifen verzichtet die Nürnberger ab sofort auf die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie bleiben bestehen.

Es sollen weitere Tarife folgen, bei denen diese Art von Fragen eingesetzt werden.

Bild: © Andrey Popov / fotolia.com

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