Veränderungen annehmen: Chance IDD

Veröffentlichung: 16.03.2018, 06:03 Uhr - Lesezeit 10 Minuten

Am 23. Februar trat das viel diskutierte IDD-Umsetzungsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Vor allem für Vermittler hat das einstige Schreckgespenst der Branche jedoch seinen Schrecken weitestgehend verloren. Denn die gesamte Gesetzgebung rund um die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie ist für sie unter den gegebenen Umständen sehr positiv verlaufen.

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cms.kgics.x Norbert Porazik, Geschäftsführender Gesellschafter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Durch den großen Einsatz von Vermittlerverbänden und Pools wurden einige geplante Aspekte schließlich doch nicht umgesetzt. So gibt es kein Provisionsverbot, Vermittler können auch weiterhin Honorare neben ihren Provisionen nehmen und auch die Doppelberatung ist vom Tisch. Die Auswirkungen für Vermittler sind demnach weniger erschreckend, sondern mit der richtigen Aufstellung durchaus gut zu handhaben.

Ein wenig anders ergeht es da den Gesellschaften, den Vergleichern und den Pools, die ihre gesamten Systeme und Prozesse im Hinblick auf die erweiterten Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten anpassen müssen und den gestiegenen Anforderungen in Bezug auf das Thema Weiterbildung gegenüberstehen.

Die jüngsten Diskussionen bezüglich einer Verschiebung der Anwendbarkeit der IDD auf den 1. Oktober 2018 haben für allgemeine, letztlich aber vollkommen unnötige Verunsicherung gesorgt. Tatsache ist, dass die IDD bereits in deutsches Recht umgesetzt und das entsprechende Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde. Daher ist es – auch aufgrund der Verzögerungen bei der Regierungsbildung – als äußerst unwahrscheinlich anzusehen, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz kurzfristig noch einmal neu beraten und das Inkrafttreten verschieben wird. Allerdings müssen auch in Deutschland noch zwei nationale Verordnungen, nämlich die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und die Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vom Gesetzgeber verabschiedet werden. Beide Verordnungen liegen bislang nur in Entwurfsfassungen vor. Hier wäre eine baldige Verabschiedung wünschenswert, um für alle Beteiligten schnell Rechtssicherheit zu schaffen.

Vertriebsunterstützung für rechtskonforme Beratung

Wir von der Fonds Finanz sind so weit vorbereitet, dass wir unseren angebundenen Vermittlern pünktlich ab dem 23. Februar die passende Vertriebsunterstützung anbieten können, damit sie auch künftig rechtskonform beraten können.

Im Kern geht es bei der IDD darum, beim Vertrieb von Versicherungsprodukten die Verbraucher besser zu informieren. Speziell für Vermittler bedeutet das, dass sie sich noch stärker auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden einlassen müssen, um diese transparent und vor allem objektiv zu beraten – ungeachtet etwaiger Provisionsinteressen. Damit sollen Interessenkonflikte der Vergangenheit angehören.

Auf der Basis eines individuell und detailliert erstellten Risikoprofils sollen Vermittler stattdessen die Kundeninteressen bestmöglich umsetzen. Dabei sollen die Kunden zukünftig noch transparenter nachvollziehen können, woher die Empfehlungen ihres jeweiligen Vermittlers letztlich resultieren. Eine rechtskonforme Dokumentation des gesamten Beratungsprozesses ist obligatorisch.

Resultierend daraus ergeben sich für Vermittler neue Anforderungen hinsichtlich ihrer Weiterbildung sowie gestiegener Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, die wiederum einen wachsenden administrativen Aufwand bedeuten. Einzelvermittler und kleinere Vermittlerbetriebe könnenm hier schnell ins Rudern geraten und den Anforderungen nicht mehr ohne entsprechende Unterstützung gerecht werden, da ihnen sowohl die Zeit als auch die Mittel fehlen.

Durch die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool wie der Fonds Finanz profitieren Vermittler von einer umfassenden IDD-konformen Vertriebsunterstützung, durch die etwaige Risiken aufgefangen werden und eine erhebliche Entlastung im Arbeitsalltag möglich wird. Ein Projektteam, bestehend aus Experten aller relevanten Bereiche, arbeitet seit einigen Monaten intensiv darauf hin, pünktlich zum 23. Februar alle Angebote, Prozesse und Systeme für unsere Vermittler so anzupassen, dass diese auch künftig rechtskonform arbeiten und die Anforderungen im Rahmen der IDD bestmöglich erfüllen können.

IDD-konforme Fachvorträge

Zum Thema Weiterbildungsverpflichtung – die IDD sieht vor, jährlich 15 Stunden Weiterbildung nachweisen zu müssen – bieten wir bereits auf unserer 12. MMM-Messe in München am 20. März 2018 die Möglichkeit, IDD-konforme Fachvorträge zu besuchen, die angerechnet werden können. Daneben wird unter anderem der Versicherungsrechtler und ausgewiesene IDD-Experte Prof. Dr. Schwintowski über den aktuellen Stand referieren und die Vermittler fit machen für alle kommenden Herausforderungen.

Ab dem Sommer wird die Fonds Finanz das Präsenzangebot dann auch mit einem Learning-Management-System mit IDD-konformem Online-Angebot erweitern – für den Fall der gesetzlichen Vorgabe auch inklusive des erforderlichen Lernkontrollsystems.

Das gesamte Weiterbildungsangebot wird laufend, auch über Kooperationen mit Produktpartnern, erweitert und stets den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen der Vermittler angepasst. Um ganz bequem auf dem neuesten Stand zu bleiben, erfolgt zudem die Integration des Weiterbildungsangebots in das Fonds-Finanz-eigene Loyalty-Programm Three Circles. Vermittler können somit diverse Angebote über Prämienbuchungen beziehen.

Modernste Methodik für den Beratungsprozess

Im Hinblick auf die gestiegenen und auch teilweise neuen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten haben wir von der Fonds Finanz unsere IT-Systeme und –Prozesse gemeinsam mit softfair sorgfältig an die im Rahmen der IDD gestellten Anforderungen angepasst. Mit der Unterstützung von juristischen Fachberatern konnten wir die erforderliche Rechtskonformität sicherstellen und in der Zusammenarbeit mit zahlreichen Versicherern die Übereinstimmung mit deren Methodik abbilden.

Unsere angebundenen Makler steigen über das AkquiseCenter 3.0 direkt in die leistungsstarken Vergleichsrechner von softfair für die verschiedenen anbieterübergreifenden Produktbereiche ein, mithilfe derer sie ganz einfach die für ihre Kunden passenden Produkte ermitteln können.

Eine Geeignetheits- beziehungsweise Angemessenheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs stellt sicher, dass der Vermittler (und die jeweilige Gesellschaft) dem Kunden nur solche Produkte empfiehlt, die für diesen tatsächlich geeignet sind und sowohl dessen Risikotoleranz als auch dessen Fähigkeit, Verluste zu ertragen, entsprechen.

Die Prüfung ergibt eine Risikoklasse, die wiederum als Basis für die Berechnung übernommen wird. Anschließend erhält der Vermittler eine Ergebnisliste, wählt das entsprechende Produkt aus und schließt den Beratungsprozess mit einer vollständigen Dokumentation ab.

Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse laufen automatisiert ab. Unseren Vermittlern entsteht dadurch keinerlei Mehraufwand. Wir nehmen ihnen diesen ab und sorgen dafür, dass sie sich ausschließlich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Beratung ihrer Kunden.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Mail: info@fondsfinanz.de

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