Informationen rund um rechtliche Verfügungen

Veröffentlichung: 30.05.2016, 15:05 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Im Alter selbstbestimmt zu leben, ist der Wunsch vieler. Damit dieser Wirklichkeit werden kann, ist es wichtig frühzeitig die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Wird dies versäumt, könnten unerwartete Schwierigkeiten auftreten.

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Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Um die unterschiedlichen Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten wie:

  • Die Vorsorgevollmacht, die eine oder mehrere Personen ermächtigt, im Namen des Vollmachtgebers in allen oder speziell genannten Angelegenheiten wie etwa Bankgeschäften als rechtlicher Vertreter zu handeln.
  • Die Betreuungsverfügung, die den gewünschten Betreuer festhält, sollte später einmal eine vom Gericht angeordnete Betreuung notwendig werden
  • Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann die persönlich gewünschte medizinische Versorgung bzw. Behandlung festlegen, falls man sich selbst nicht mehr äußern oder mitteilen kann.

Die Vorsorgevollmacht setzt bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

Das Informations-Set "Rechtliche Vorsorge" kann kostenfrei bestellt werden bei:
Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Kreuzstr. 34
40210 Düsseldorf

oder
online unter der Rubrik "Aufklärung & Ratgeber" der Website www.alzheimerforschung.de,
per E-Mail unter info@alzheimer-forschung.de,
unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Bild: © freshidea / fotolia.com

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