Gut versichert im Unterricht und auf dem Schulweg

Veröffentlichung: 18.08.2025, 10:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Ob beim Sportunterricht, auf Klassenfahrt oder auf dem Weg zur Schule – die gesetzliche Unfallversicherung schützt Schülerinnen und Schüler in vielen Alltagssituationen. Doch es gibt klare Grenzen, wann dieser Schutz greift.

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Ob beim Sportunterricht, auf Klassenfahrt oder auf dem Weg zur Schule – die gesetzliche Unfallversicherung schützt Schülerinnen und Schüler in vielen Alltagssituationen. Doch es gibt klare Grenzen (Symbolbild).Ob beim Sportunterricht, auf Klassenfahrt oder auf dem Weg zur Schule – die gesetzliche Unfallversicherung schützt Schülerinnen und Schüler in vielen Alltagssituationen. Doch es gibt klare Grenzen (Symbolbild).DALL-E

Mit Beginn des neuen Schuljahres weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf den Versicherungsschutz für Kinder und Jugendliche hin. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler beim Unterricht, auf dem direkten Weg zur Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen wie Feiern oder Klassenfahrten gesetzlich unfallversichert. Nicht umfasst sind dagegen private Situationen wie Hausaufgaben zu Hause oder der Aufenthalt auf dem Schulhof außerhalb der Unterrichtszeiten.

Kommt es zu einem Unfall im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule, übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und notwendige Unterstützungsmaßnahmen. Dazu zählen neben medizinischer Versorgung auch Leistungen wie Einzelunterricht, Hilfen für eine angemessene Schulbildung oder das sogenannte Kinderpflege-Verletztengeld. Letzteres greift, wenn berufstätige Eltern ihr Kind zu Hause betreuen müssen. Bei bleibenden Beeinträchtigungen können auch Rentenzahlungen geleistet werden.

Ablauf im Ernstfall

Passiert ein Unfall während des Unterrichts, informieren Lehrkräfte die zuständigen Stellen. Kommt es auf dem Schulweg zu einem Vorfall, sollten Eltern die Schule in Kenntnis setzen und möglichst einen Durchgangsarzt aufsuchen. Entscheidend ist, dass beim Arztbesuch klar angegeben wird, dass es sich um einen Schulunfall handelt. So ist eine fachärztliche Weiterbehandlung oder die Überweisung in ein spezialisiertes Krankenhaus gewährleistet. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Kinder gesetzlich oder privat krankenversichert sind, da die Abrechnung direkt über die Unfallversicherung erfolgt.

Rückläufige Unfallzahlen

Trotz des umfassenden Schutzes bleiben Schulunfälle ein Massenphänomen: Im Jahr 2024 verzeichnete die DGUV über eine Million Vorfälle, wenngleich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent zurückging. Auch die Wegeunfälle von und zur Schule, Kita oder Universität nahmen ab – mit rund 87.000 Betroffenen waren es fünf Prozent weniger als 2023. Besonders häufig treten Unfälle weiterhin in allgemeinbildenden Schulen auf.

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