Gesetzliche Neureglung zur Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen

Reiseanbieter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Insolvenzrisiko abzusichern, damit Reisende im Insolvenzfall des Anbieters ihre Anzahlungen erstattet bekommen und sicher aus dem Ausland nach Hause gebracht werden. Diese anspruchsvolle Aufgabe übernimmt ab dem 1. November 2021 der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF).

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Young female traveler in international airportYoung female traveler in international airportEkaterina Pokrovsky – stock.adobe.com

Das neu gegründete Unternehmen erhielt am 31. August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Hintergrund ist die Neuregelung der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen.

Der Gesetzgeber hat im Nachgang der Thomas Cook-Insolvenz beschlossen, dass Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro künftig über einen zentralen Fonds abgesichert werden, statt wie bisher über viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds verfolgt keine eigenen Ertragsinteressen, sondern widmet sich ausschließlich der Umsetzung seines gesetzlichen Auftrags: Er schließt Absicherungsverträge mit Reiseanbietern ab, bildet aus den Entgelten ein Fondsvermögen und kümmert sich im Insolvenzfall um die Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen und die Rückführung von Reisenden aus dem Urlaubsort.

Die Gesamtabdeckung des Fonds wird bis zum 31. Oktober 2027 mindestens 750 Mio. Euro betragen und setzt sich rechnerisch aus dem gesetzlich vorgegebenen Zielkapital sowie den Sicherheitsleistungen des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines Reiseanbieters mittlerer Umsatzgröße zusammen.

Als Geschäftsführer des Fonds sind Herr Thomas Schreiber und Herr Dr. Andreas Gent bestellt. Herr Dr. Gent war langjähriger Vorstand der HanseMerkur Versicherungsgruppe und ist heute Aufsichtsratsvorsitzender der HanseMerkur Krankenversicherung AG.

Die Reisebranche ist ihm aus seiner Zeit als Vorstand gut bekannt.

„Wir sind uns der Verantwortung, die wir als Betreiber des Fonds für die Branche haben, in hohem Maße bewusst und werden die gesetzlichen Vorgaben im Interesse der Verbraucher und Anbieter bestmöglich umsetzen.“

Herr Thomas Schreiber komplettiert als ausgewiesener Experte im Asset Management die Kompetenz der Geschäftsführung: „Wir werden das uns anvertraute Kapital innerhalb transparenter Anlagerichtlinien investieren und jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Bewältigung von Sicherungsfällen jeder Größe bereithalten.“

Kleinere Reiseanbieter können einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abschließen oder sich weiterhin über ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut absichern. Alle mittleren und großen Reiseanbieter, die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 10 Mio. Euro im Jahr erwirtschaftet haben, sind ab dem 1. November 2021 gesetzlich verpflichtet, ihr Insolvenzrisiko beim DRSF abzusichern.

Zum Start des Fonds betragen die jährlichen Entgelte der Veranstalter 1 Prozent ihres Vorjahresumsatzes. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung beträgt 5 Prozent des Vorjahresumsatzes.

Die Verbraucher werden durch das neue System der Insolvenzsicherung besser geschützt als zuvor. Bei der Reisebuchung ändert sich für sie nichts; sie erhalten eine Bestätigung ihres Insolvenzschutzes mitsamt der nötigen Kontaktdaten für den Schadenfall. Sollte es tatsächlich zur Insolvenz eines Reiseanbieters kommen, wird der Deutsche Reisesicherungsfonds die bei ihm abgesicherten Ansprüche von Reisenden zügig prüfen und erfüllen. Weitere Informationen für Reiseanbieter und Verbraucher finden sich auf www.drsf.reise

Über den Deutschen Reiseversicherungsfonds 

Die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit Sitz in Berlin sichert die Insolvenzrisiken von Reiseveranstaltern im Interesse der Verbraucher ab. Meldet ein Reiseveranstalter Zahlungsunfähigkeit an, kümmern wir uns um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung aus dem Urlaubsort.

Zu diesem Zweck schließen wir entgeltliche Absicherungsverträge mit den Reiseveranstaltern ab und bauen ein Fondskapital für den Schadensfall auf. Wir verfolgen dabei keine eigenen Ertragsinteressen, sondern setzten die gesetzlichen Vorgaben in enger Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden um.

Die Gesellschafter der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH sind der Deutsche Reiseverband (DRV), der internationale Bustouristik Verband (RDA), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) und das forum anders reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus(FAR).

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