NÜRNBERGER-bKV mit passendem Schutz im Krankenhaus

© (1) Monkey Business – stock.adobe.com, (2) AssekuranZoom GbR

Im Jahr 2020 bezifferte sich die Zahl der Krebsneuerkrankungen auf 510.000 und 270.000 Patienten erlitten einen Schlaganfall. 220.000 Herzinfarkte wurden diagnostiziert. In vielen Fällen machen schwere Erkrankungen und Unfälle einen stationären Aufenthalt und oft auch einen operativen Eingriff erforderlich. Fast 20 Millionen Patienten wurden im Jahr 2019 in deutschen Kliniken behandelt und die medizinische Versorgung erfolgt im Vergleich zu vielen anderen Staaten in Deutschland auf sehr hohem Niveau.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer AssekuranZoom GbR

Allerdings gibt es ihn dann doch, den kleinen Unterschied. Während Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen einen Anspruch auf die sogenannten Regelleistungen haben, öffnet die private Absicherung von Wahlleistungen nicht nur die Türe zum Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, sondern sichert auch eine Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Vor allem bei schweren Erkrankungen, langwierigen operativen Eingriffen oder der Versorgung von komplizierten Frakturen wird der Wunsch nach der bestmöglichen Behandlung durch einen medizinischen Spezialisten laut.

Vor allem eine langjährige operative Erfahrung steht bei vielen Patient*innen ganz oben auf der Wunschliste, wenn der Griff zum Skalpell unvermeidbar ist. Eine hohe Professionalität des Operateurs verbessert dabei nicht nur die Erfolgsaussichten, sondern verkürzt in vielen Fällen auch den Genesungsprozess.

Selbstverständlich kommt dabei jedem Patienten das Recht der freien Arztwahl zu, aber eine privatärztliche Behandlung durch Chef- oder Oberärzt*innen hat ihren Preis. Der Differenzbetrag zu den Regelleistungen, die vom gesetzlichen Krankenversicherer bezahlt werden, ist dann aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Stationäre Wahlleistungen: Nur ein bKV-Benefit oder auch ein Mehrwert für den Arbeitgeber?

Die flankierende, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzende Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus kann wahlweise mit einem Privatvertrag oder auch im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung erfolgen.

Allerdings kommt der Wunsch nach der Sicherung eines Privatpatientenstatus bei vielen GKV-Mitgliedern meist erst dann auf, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen“ und beispielsweise ein operativer Eingriff indiziert ist.

Vor allem junge Kund*innen, die mit einem guten Gesundheitszustand die Hürde der Antragsfragen zumeist unproblematisch meistern und sich aufgrund ihres Eintrittsalters einen niedrigen Beitrag sichern könnten, stellen eine Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus erst einmal zurück.

Bei der Diagnose einer schweren Krankheit oder auch wenn sich Nachwuchs ankündigt, kommt regelmäßig die Frage nach einer privaten Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen auf. Doch dann stehen die allgemeinen oder besonderen Wartezeiten von drei beziehungsweise von acht Monaten der Einrichtung des Versicherungsschutzes regelmäßig entgegen.

Eine professionelle Versorgung im stationären Bereich im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung sichert nicht nur der betroffenen Person vor einer Operation ein gutes Gefühl, sondern trägt auch zu einer schnelleren Genesung bei.

Aus Sicht von Arbeitgeber*innen ist das Ausloben von privatärztlichen Leistungen und eine Unterbringung im im Ein- oder Zweibettzimmer bei einer stationären Behandlung im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung ein wichtiges Invest in die Pflege ihrer Personalressourcen.

Sofern sich ein Unternehmen für die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung und die Zusage von Wahlleistungen im Krankenhaus entscheidet, muss berücksichtigt werden, dass viele Operationen zwischenzeitlich ambulant ausgeführt werden.

So werden beispielsweise Leistenbruch-Operationen zwischenzeitlich in den meisten Fällen nur noch ambulant durchgeführt. Das gilt auch für viele minimalinvasive Eingriffe, wie zum Beispiel eine Operation am Meniskus in einer Fachklinik. Die zusätzlichen Kosten für einen stationären Aufenthalt können somit eingespart werden. Allerdings werden viele Versicherte auch für ambulante operative Eingriffe den Anspruch auf Wahlleistungen, das bedeutet eine Durchführung des operativen Eingriffs im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung, erheben.

Die Tarife SW1b und SW1Ub der NÜRNBERGER

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung bietet Arbeitgebern für die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung ein modulares Tarifsystem an. Vor allem für Unternehmen mit einem geringen Vorsorgebudget eröffnet der Tarif SW1Ub die Möglichkeit einer Zusage von Wahlleistungen im Krankenhaus, die aufgrund einer Unfallverletzung des Arbeitnehmers erforderlich werden.

Selbstverständlich werden unter dem Begriff eines leistungspflichtigen Unfalls sowohl Arbeits- und Wege- als auch Freizeitunfälle subsumiert. Sofern sich der Betrieb für eine betriebliche Krankenversicherung basierend auf dem Tarif SW1b entschieden hat, greift der Versicherungsschutz weiter und schließt sowohl Krankheiten als auch Unfälle des Arbeitnehmers ein.

Selbstverständlich verzichtet die NÜRNBERGER bei beiden Tarifen sowohl auf die Einhaltung von Wartezeiten als auch auf eine Gesundheitsprüfung.

Sofern sich der Arbeitnehmer bei Anmeldung zur betrieblichen Krankenversicherung bereits in einer vollstationären Behandlung befindet oder diese medizinisch angeraten ist, übernimmt die NÜRNBERGER auch hierfür die Kosten im Rahmen der Tarifleistungen. Im Versicherungsfall haben versorgungsberechtigte Arbeitnehmer*innen nach den AVB beider Tarife Anspruch auf eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie auf eine privatärztliche Behandlung.

Die NÜRNBERGER übernimmt dabei alle Kosten nach Vorleistung des gesetzlichen Krankenversicherers. Wollen Arbeitnehmer*innen keine Wahlleistungen in Anspruch nehmen oder haben aufgrund einer privaten Krankheitskostenvollversicherung keinen Leistungsbedarf, wird ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro für jeden Tag des stationären Aufenthalts einschließlich des Tages der stationären Aufnahme beziehungsweise des Entlassungstages ausbezahlt.

Erfolgt ein Verzicht auf eine Wahlleistung, zum Beispiel die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, erstattet die NÜRNBERGER ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro für jeden Tag des stationären Aufenthalts.

Nachdem vor allem gynäkologische und neurochirurgische Eingriffe, aber auch Krebsoperationen oft sehr aufwendig und zeitintensiv sind, kann es vorkommen, dass operierende Chefärzt*innen bei ihrer Abrechnung für einzelne Positionen einen Steigerungssatz über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte berücksichtigen.

Auch in diesem Fall übernimmt die NÜRNBERGER die höheren Kosten der vollstationären Behandlung nach Vorleistung durch den gesetzlichen Krankenversicherer des Arbeitnehmers. Allerdings steht die NÜRNBERGER mit einer Kostenübernahme auch für erforderliche vor- (maximal drei Tage) und nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus (maximal sieben Tage) ein.

Für ambulante Operationen besteht ein voller Leistungsanspruch nach Vorleistung und in Höhe von 90 Prozent der erstattungsfähigen Kosten ohne Vorleistung durch den gesetzlichen Krankenversicherer (maximal 6.000 Euro/Versicherungsjahr).

Fazit

Mit einer qualifizierten Absicherung von stationären Behandlungsmaßnahmen im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung können Unternehmen nicht nur bei ihrer Belegschaft punkten, sondern auch Krankheitstage in vielen Fällen reduzieren.