BU-Risiko in Zeiten des Zinsdesasters absichern

Die Gewitterwolken sind bereits am Horizont aufgezogen. Mit seinem Referentenentwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 25.03.2021 hatte das Bundesministerium der Finanzen für eine Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes in der Lebensversicherung auf 0,25 Prozent zum 01.01.2022 votiert. Die Absenkung auf dieses Zinsniveau wird die Tarifprämien in die Höhe treiben.

So müssten Versicherungskunden nach ersten Schätzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen gegenüber 2021 um bis zu 30 Prozent höheren Beitrag bezahlen. Über eine Laufzeit von 30 oder 40 Jahren saldiert dabei schnell eine zusätzliche Beitragslast von mehreren Tausend Euro. Grund genug, um über alternative Finanzierungsformen nachzudenken.

Fonds- statt Risikobeitrag

Eine vor allem für jüngere Kunden interessante Alternative findet sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Invest der Gothaer Lebensversicherung. Bei diesem Tarifkonzept werden der laufende Beitrag und die laufende Überschussbeteiligung des Versicherers ohne Ausgabeaufschlag in die vom Kunden ausgewählten Fonds investiert. Aus dem Fondskapital wird dann der laufende Risikobeitrag entnommen. In der Angebotsberechnung werden in Abhängigkeit von der gewünschten Versicherungsdauer unterschiedliche Wertentwicklungen für die Beitragskalkulation unterstellt.

Die Tatsache, dass die Gothaer in der Angebotsberechnung für ältere Antragsteller und – damit verbunden – kurze Vertragslaufzeiten im Einzelfall auch eine Wertentwicklung mit nur 0 Prozent berücksichtigt, unterstreicht eine verantwortungsvolle Vorgehensweise. Auch die Möglichkeit einer Streuung des Beitrags auf bis zu zehn verschiedene Fonds soll eine nachhaltige Wertentwicklung sicherstellen.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Selbstverständlich ist die vom Kunden gewählte Fondsauswahl nicht in Stein gemeißelt. Das bedeutet, dass während der Vertragsdauer kostenlos sowohl Fonds ausgetauscht (Switch) als auch aufgebautes Fondsvermögen auf andere Fonds übertragen werden kann (Shift).

Natürlich, und dies muss gegenüber dem Kunden auch deutlich kommuniziert werden, kann eine Garantie für die prognostizierte Wertentwicklung nicht übernommen werden. Somit sollte und muss mit dem Kunden auch ein Störfallszenario besprochen werden. Eine regelmäßige Überprüfung des Fondsvermögens unter Berücksichtigung des zu finanzierenden Versicherungsschutzes, aber auch außerplanmäßige Prüfungen, zum Beispiel im Fall einer Verrechnung von gestundeten Beiträgen, sichern ein rechtzeitiges Gegensteuern für den Fall, dass mit den vom Kunden ausgewählten Fonds die erforderliche Wertentwicklung nicht abgebildet werden kann.

Kunden können dann alternativ einen höheren laufenden Beitrag wählen, einen Einmalbeitrag zuzahlen oder auch ihren Versicherungsschutz reduzieren. Selbstverständlich kann kundenseits auch „abgewartet“ und auf eine höhere Wertentwicklung der Fonds in den Folgejahren vertraut werden. Sofern das Fondsvermögen während der leistungsfreien Versicherungsdauer aufgebraucht wird, endet der Versicherungsvertrag.

Allerdings beinhalten die AVB der Gothaer eine Exit-Klausel, damit kann innerhalb von drei Monaten eine „klassische“ Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem gleichen Versicherungsumfang ohne eine erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Im Versicherungsfall ist, wie bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Befreiung von der fortlaufenden Beitragspflicht vorgesehen. Laufende Überschüsse werden dann zur Leistungserhöhung in Form einer Gewinnrente herangezogen. Die Option, eine garantierte Rentenerhöhung im Versicherungsfall zu vereinbaren, räumt die Gothaer zudem ein.

Umfassende Tarifleistungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Invest ist eine mit Tarifleistungen sehr gut bestückte Vorsorgelösung. So beinhaltet der Tarif eine Gelbe-Schein-Regelung mit Leistungen für den Fall einer mindestens sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person.

Den Nachweis einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit hat die Gothaer an die Formvorschrift des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz geknüpft. Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit besteht im Versicherungsfall für eine Dauer von maximal 18 Monaten. Ein Zeitraum, der mit Blick auf die Leistungszahlungsdauer von Krankengeld als ausreichend dimensioniert erscheint.

Dieser gilt auch für die Versicherungsdauer, das heißt: Nachdem der Versicherer Leistungszahlungen infolge von Arbeitsunfähigkeit der versicherten Personen für einen oder mehrere Versicherungsfälle für 18 Monate erbracht hat, endet der Versicherungsschutz. Der Tarif sieht Kapitalleistungen sowohl für den Fall einer Wiedereingliederung der versicherten Person als auch für eine unter Umständen erforderliche Umorganisation des Unternehmens in Höhe von jeweils einer halben Jahresrente maximal mit einem Betrag von 12.000 Euro vor.

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass der Versicherer die Möglichkeit einer Umorganisation sowohl für versicherte Personen mit einer akademischen Ausbildung und überwiegend kaufmännischen, planerischen und organisatorischen Unternehmertätigkeiten von mindestens 90 Prozent als auch für Kleinunternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern grundsätzlich ausschließt.

Verkürzte Leistungsprüfung bei Krebserkrankung

Eine Krebserkrankung stellt für jeden Patienten eine einschneidende Lebenszäsur dar. Das Robert-Koch-Institut hat die Fallzahlen von Krebsneuerkrankungen für das Jahr 2020 auf 510.000 beziffert. Wenn die Diagnose Krebs gestellt wird, ist in vielen Fällen eine (temporäre) Berufsunfähigkeit der versicherten Person gegeben. Die Gothaer räumt in ihren AVB für eine Krebserkrankung der versicherten Person eine verkürzte Leistungsprüfung ein.

Erfreulicherweise wurden hierfür schlanke und vor allem transparente Leistungsvoraussetzungen für den Versicherungsfall formuliert. So besteht ein Anspruch auf Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente für eine garantierte Dauer von 18 Monaten, wenn ein Facharzt die medizinische Notwendigkeit und die geplante oder bereits begonnene Durchführung einer Chemo-, einer Strahlen- oder einer tumorbedingten Immuntherapie bestätigt.

Sofern die versicherte Person bereits operiert wurde, begründet eine medizinisch erforderliche, lebenslange Medikation einen Leistungsanspruch. Auch die palliative Behandlung der versicherten Person wird als leistungsbegründendes Ereignis benannt.

Lebensbegleitendes Vorsorgemodell – Chancen kennen und nutzen

Zwischenzeitlich steht bei jedem vierten Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorerkrankung der versicherten Person einer Policierung ohne Erschwernisse entgegen. Mit einer möglichst frühzeitigen Einrichtung des Versicherungsschutzes kann diese Hürde gemeistert werden.

Für einen bedarfsgerechten Ausbau des Versicherungsschutzes bietet die Gothaer eine Vielzahl von Nachversicherungsoptionen. Vor allem die Möglichkeit einer Verdopplung des Versicherungsschutzes (maximale Rentenerhöhung um 12.000 Euro) in den ersten fünf Versicherungsjahren anlässlich des Eintritts der versicherten Person in das Berufsleben ist für jüngere Zielgruppen eine interessante Offerte.

 

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