Die neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien für die vollstationäre Pflege sind seit 1. November 2019 in Kraft. Deswegen hat der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung seine Qualitätsprüfer auf die neuen Anforderungen des „Pflege-TÜV“ vorbereitet und zugleich seinen weitergehenden Ansatz der beratungsorientierten Prüfung verstärkt.
Das neue Qualitätssystem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ersetzt die bisher gültigen Pflegenoten. Entsprechend dem Versichertenanteil der Privaten Krankenversicherung führt der Prüfdienst der PKV 10 Prozent aller Qualitätsprüfungen in Deutschland durch. Das entspricht jährlich etwa 3.300 Prüfungseinsätzen.
Frank Schlerfer, Abteilungsleiter des PKV-Prüfdienstes, erklärt:
„Bei einer Qualitätsprüfung reicht es uns nicht, einfach nur aufzuzeigen, an welchen Stellen eine Pflegeeinrichtung die standardisierten Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt. Das ist wichtig, aber wir wollen darüber hinaus in einem fachlichen Austausch der externen Prüfer gemeinsam mit den Einrichtungen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Das hilft der Pflegequalität unmittelbar.“
Bei der fachlichen Qualifizierung der PKV-Prüferinnen und Prüfer lag deshalb ein Schwerpunkt auf der beratungsorientierten Gesprächsführung.
Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor, sagt:
„Die PKV engagiert sich seit langem für mehr Qualität in der Pflege. Wir sind stolz, dass es unseren 150 Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfern gelungen ist, sich pünktlich zum Start für die neuen Prüfungsanforderungen fit zu machen. Wir haben schon vor einem Jahr mit intensiven Schulungen begonnen und auch e-Learning-Formate entwickelt, um alle Beteiligten umfassend für das neue Prüfverfahren und die neue Prüfsoftware zu qualifizieren.“
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