Der BGH entschied, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der diese von ihren Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.
Der Höchstrechnungszins von klassischen Lebensversicherungen sinkt 2022 auf 0,25 Prozent. Die klassische Form der Altersvorsorge wird dadurch endgültig unrentabel. Bei den Alternativen liegen fondsgebundene Lösungen vorne, wie eine Berechnung des OASE.neo Anlagevergleichs von iS2 zeigt.