Experten empfehlen bei einem coronabedingten Gewerbemietenausfall eine einvernehmliche Lösung mit den Mietern anzustreben. Sind Zukunftsaussichten gegeben und dieses Modell darstellbar, ist eine Stundungs- beziehungsweise Erlassvereinbarung durch Nachtrag zum Mietvertrag das Mittel der Wahl.