Die größte deutsche Auskunftei darf die Bonität von Verbrauchern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen bewerten und auch die jahrelange Vorratsdatenspeicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung ist rechtswidrig.
Die Auskunftei Schufa gibt dem Druck der Verbraucher und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach und verkürzt die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate.
Die unmittelbar von der Corona-Pandemie verursachte Insolvenzwelle wird ab dem 2. Halbjahr 2021 einsetzen und bis in das Jahr 2022 hineinreichen. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg führen die Statistik an.