23.08.2022 Assekuranz Recht Thema des Tages Uncategorized Vorinvalidität des Auges wegen Brille & Kunstlinse Das LG Köln entschied zum Nachweis einer unfallbedingten Erblindung, dass eine Vorinvalidität in Höhe von drei Prozent dann zu berücksichtigen ist, wenn der Versicherungsnehmer eine Brille trägt.