Dem klagenden Versicherungsnehmer stehen auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung seiner Gaststätte zu.
Auch Ärzte können langfristig krank werden und dadurch ihrem Job nicht mehr nachkommen. Um in solch einem Fall optimal abgesichert zu sein, bietet die ALTE LEIPZIGER nun auch einen Berufsunfähigkeitsschutz für Ärzte und medizinische Berufe an.
Die Grundfähigkeitsversicherung €XISTENZ des VOLKSWOHL BUND sichert jetzt noch mehr Fähigkeiten ab und bietet mit Psyche PLUS einen zusätzlichen Baustein an.