22.11.2022 Recht Trading Apps: Dark Patterns sind unzulässig Die BaFin erklärt es für irreführend und damit unzulässig, wenn in Entscheidungsumwelten von Apps oder Webseiten einzelne Schaltflächen im Vergleich zu anderen derart gestaltet sind, dass Nutzer sie insgesamt schlechter wahrnehmen.