Für die Motivation ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber in der Vergangenheit oft auf Gutscheine oder Guthabenkarten zurückgegriffen, um die sogenannte 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge optimal auszunutzen. Doch das Angebot wurde stark eingeschränkt.
Seit Anfang 2019 gilt in Deutschland die sogenannte „Gutschein-Richtlinie“. Was Firmen zur Ausgabe von neuen Gutscheinen und Annahme von Altgutscheinen wissen sollten, erklärt Klaus Meyer-Gehlen, Steuerberater der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz.