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Impfschaden wird nicht als Dienstunfall gewertet

Eine an einem Arbeitsplatz durchgeführte Impfung gegen Covid-19, die zu Impfschäden geführt hat, gilt nur unter sehr besonderen Umständen als Dienstunfall. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24. November 2022 hervor.