Die Rüge am Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU gilt vor allem dem Spielraum: Dieser sei viel zu weit und verstoße gegen die ausdrücklichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es dürfe keine Massenauswertung von Bürger*innen-Daten ohne Anlass geben.
Das Oberlandesgericht München hat mit seiner aktuellsten Entscheidung zum Handelsvertreterrecht deutlich gemacht, dass der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges nur schwer abgewehrt werden kann, weiß Fachanwältin Stephanie Has.