Der Arbeitgeber beteiligt sich seit Jahresbeginn mit einem höheren Zuschuss an der Privaten Krankenversicherung. Dieser kann für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Alter genutzt werden kann.
Für Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung hat sich der Höchstarbeitgeberzuschuss erhöht. Deshalb sollten PKV-Versicherte auch prüfen, ob der Arbeitgeberzuschuss voll ausgeschöpft wird.