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Weitere News
Winterdienst-584267-PB-ejaugsburg
ejaugsburg – pixabay.com
31.12.2019
Glatteis: Räumpflicht in Silvesternacht
Wer in der Silvesternacht nach 20 Uhr auf Grund von Glatteis stürzt, muss nachweisen, dass die Glätte bereits vor 20 Uhr vorhanden war, um einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu haben. Dies urteilte das Kammergericht Berlin.
Fahrrad-Schnee-Helm-100832355-FO-Animaflora-PicsStock
Animaflora PicsStock / fotolia.com
09.12.2019
Urteile
Nicht gestreut trotz überfrierender Nässe – Schmerzensgeld für gestürzte Radfahrerin
Eine Radfahrerin stürzte aufgrund überfrorener Nässe und verletzte sich an der Hand. Das Oberlandesgericht München urteilte, dass die mit Räum- und Streupflichten befasste Beklagte Schmerzensgeld an die Klägerin zahlen muss.