Ein Versicherungsvertreter hatte einem 41-jährigen Versicherungsnehmer eine sogenannte Rürup-Rente vermittelt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass im Rahmen des privaten Rentenversicherungsvertrages eine vorzeitige Auszahlung des angesammelten Kapitals nicht möglich ist. Erst nach Ablauf der Ansparphase, mithin nach 26 Jahren, sollte eine Altersrente gezahlt werden.