Ein professionelles Vorsorgekonzept

Ein professionelles Vorsorgekonzept
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Mit der Einführung des Tarifs Vitalschutz im Oktober 2015 definierte die Swiss Life AG frühzeitig erste Maßstäbe für die Absicherung von Grundfähigkeiten. Das transparente, hierarchisch gegliederte Tarifsystem konnte bereits in der Urfassung mit einem umfassenden Versicherungsschutz überzeugen und fand sowohl bei Kunden als auch Vermittlern schnell eine sehr hohe Akzeptanz. Seit der Einführung wurde der Tarif regelmäßig verbessert und wird heute in den Tarifstufen Power, Spirit und Complete angeboten.

Tarifstufe Power sichert umfassenden Versicherungsschutz

Ein professionelles Vorsorgekonzept
Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Bei der Tarifentwicklung hatte die Swiss Life auf eine Verteilung der versicherten Risiken über die drei Tarifstufen nach dem Gießkannenprinzip bewusst verzichtet. So erhält ein Versicherungsnehmer, der sich für den Tarif Vitalschutz Power entscheidet, einen umfassenden Versicherungsschutz, der motorische, feinmotorische und sensorische Grundfähigkeiten sowie eine Absicherung der Risiken Verlust der Fahrerlaubnis Pkw und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs umfasst. Abgerundet wird dieses Vorsorgepaket noch mit einer Absicherung einer möglichen Pflegebedürftigkeit und demenziellen Erkrankung der versicherten Person. Sofern sich der Versicherungsnehmer bei seiner Absicherung für die Tarifstufe Vitalschutz Spirit entscheidet, wird der Versicherungsschutz um intellektuelle Grundfähigkeiten und eine gerichtlich angeordnete Betreuung der versicherten Person infolge eines Verlustes eigenverantwortlichen Handelns erweitert. Mit der Wahl der Tarifstufe Complete werden die psychischen Krankheiten schwere Depression und Schizophrenie dem Versicherungsschutz unterstellt. Diese transparente Zuordnung der versicherten Risiken zu den einzelnen Tarifstufen erschließt sich auch dem Verbraucher.

Das Versicherungskonzept und die Transparenz des Bedingungswerkes konnten auch die Jury überzeugen, die jedes Jahr die Auszeichnung „Goldener Bulle“ für herausragende Versicherungslösungen verleiht. Im Jahr 2016 ging dieser begehrte Oscar der Finanzwelt an die Swiss Life AG, die mit dieser Auszeichnung für das beste Vorsorgeprodukt des Jahres geehrt wurde.

Verkürzter Prognosezeitraum für Bestand und Neugeschäft

Bei Einführung des Tarifs Vitalschutz war ein zwölfmonatiger Prognosezeitraum für die Beurteilung des bedingungsgemäßen Verlustes einer versicherten Grundfähigkeit gesetzter Standard. Im Rahmen der kontinuierlichen Tarifoptimierung setzte Swiss Life die Prognosedauer auf sechs Monate sowohl für das Neugeschäft als auch für Bestandsverträge beitragsneutral herab. Der auf sechs Monate verkürzte Prognosezeitraum wird in allen Tarifstufen angewendet. Der Tarif beinhaltet ferner keine Grundfähigkeitenkataloge, die zwischen A- und B-Grundfähigkeiten mit unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen differenzieren; vielmehr begründet immer der (teilweise) Verlust einer versicherten Grundfähigkeit einen leistungspflichtigen Versicherungsfall.

Transparenz der Leistungsvoraussetzungen

Bereits bei der Tarifeinführung hatte Swiss Life größten Wert auf eine sehr hohe Transparenz der Leistungsvoraussetzungen gelegt. Alle Aufgabenstellungen sind sprachlich so ausformuliert, dass ein durchschnittlicher Verbraucher diese versteht. Ein gutes Beispiel findet sich in den Leistungsvoraussetzungen für die versicherte Grundfähigkeit Treppensteigen:

„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Treppensteigens liegt vor, wenn die versicherte Person ohne eine Pause von mindestens einer Minute nicht mehr in der Lage ist, eine Treppe von zwölf Stufen mit einer für Wohngebäude üblichen Stufenhöhe von höchstens 20 cm und mit einem für Wohngebäude üblichen Bodenbelag hinauf- und hinabzusteigen. Ein Verlust der Grundfähigkeit ‚Treppensteigen‘ liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch Verwendung eines Treppengeländers oder Treppenlaufs vermieden werden kann.“

Der Versicherer benennt dabei in seinen AVB nicht nur die Anzahl der Treppenstufen sowie den verpflichtenden Treppenauf- und -abstieg, sondern auch die Stufenhöhe, die der DIN-Norm für Treppen in Wohngebäuden entspricht, den Treppenbelag, einen indirekten Zeitrahmen mit einem Ausschluss einer Unterbrechung von mehr als einer Minute sowie die verpflichtende Verwendung eines Treppengeländers beziehungsweise Treppenlaufs. Diese Form der korrekten und verständlichen Ausführung der Rahmenbedingungen für die Leistungsprüfung findet sich durchgängig in den Versicherungsbedingungen.

Bei dem versicherten Risiko Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs könnte kritisch angemerkt werden, dass für die Beurteilung eines bedingungsgemäßen Verlustes dieser Grundfähigkeit kein Zeitrahmen definiert wird.

Allerdings kann diese Frage auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen der Unternehmen des ÖPNV beantwortet werden. So hat beispielsweise ein Einzelticket des VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH) eine Gültigkeitsdauer von 90 Minuten. Ein leistungspflichtiger Versicherungsfall begründet sich ferner bereits, wenn die versicherte Person nicht mehr in ein Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs einsteigen oder dieses ohne Hilfestellung eines Dritten verlassen kann. Hervorzuheben ist, dass die wichtige Grundfähigkeit Autofahren (versichert ist dabei ein Verlust der Fahrerlaubnis Pkw) bereits im Tarif Vitalschutz Power und damit in der untersten Tarifstufe enthalten ist. Swiss Life benennt in den AVB keine versicherten Fahrerlaubnisklassen, sodass der Versicherungsschutz auch die alte Fahrerlaubnisklasse 3 umfasst.

Ergänzende Absicherung des Pflegefallrisikos

Der Versicherungsschutz aus der Grundfähigkeiten- und der Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life kann um eine verbesserte Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit erweitert werden. Kritiker wenden an dieser Stelle oftmals ein, dass Pflegebedürftigkeit ein alterskorreliertes Risiko darstellt, das nur in der Altersgruppe 65 plus auftritt und damit nicht in Verbindung mit der Arbeitskraft abgesichert werden muss. Dieser Annahme widersprechen die folgenden Daten: So bezifferte das Bundesministerium für Gesundheit die Gesamtzahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2018 auf 3,685 Millionen. Hiervon hatten 844.000 Versicherte ihr 65. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Nachdem die Absicherung von Pflegefallrisiken bei Swiss Life bereits im Jahr 2012 mit der Einführung einer Pflegerentenversicherung hoch aufgelegt wurde, wundert es nicht, dass auch in den AVB für den Vitalschutz Power eine Pflegebedürftigkeit der versicherten Person als versichertes Risiko gelistet wird. Ein Leistungsanspruch kann dabei sowohl auf der Grundlage von ADL-Kriterien als auch mit dem Nachweis einer Pflegebedürftigkeit Grad 2 mit einem Leistungsbescheid der Pflegekasse des Versicherten begründet werden.

Allerdings sollte jeder Vermittler seinem Kunden mit der gebotenen Deutlichkeit erläutern, dass Rentenzahlungen aus einer Berufs- oder Grundfähigkeitenversicherung nur eine – zumeist anteilige – Einkommensersatzleistung darstellen. Die zusätzlichen Kosten für eine ambulante, teil- oder vollstationäre pflegerische Versorgung können mit den monatlichen Renten regelmäßig nicht abgedeckt werden. Auch hierfür bietet Swiss Life eine gleichermaßen schlanke wie kostengünstige Versicherungslösung mit Zusatztarifen an, mit der eine lebenslange Leistungszahlung sowie eine Verdopplung der Rentenleistung für die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vereinbart werden kann. Dieser Versicherungsschutz kann ferner mit durch eine Anschlussoption für eine Pflegerentenversicherung, die auch bereits während der Vertragsdauer der Grundfähigkeitenversicherung eingelöst werden kann, sinnvoll ergänzt werden.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt und AssekuranZoom

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