Obliegenheiten in der Wohngebäudeversicherung
In der Praxis ist es heute so, dass in einer Vielzahl von Wohngebäudeversicherungen den Empfehlungen des GDV gefolgt wird, wonach der Versicherungsnehmer nicht mehr die Pflicht hat, alle gesetzlichen, behördlichen oder im Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Was dies für den Makler bedeutet untersucht der dritte Teil der Beitragsserie.
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