Zum 1. Januar 2024 steigt die Bemessungsgrenze auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro und der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag wird auf 1,7 Prozent angehoben. Ebenfalls angehoben werden die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.
Der Jahreswechsel sorgt wieder für einige gesetzliche Änderungen, die sich auch auf die private Finanzplanung auswirken werden. Was alles zu beachten ist, zeigt ein Überblick.