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Erfolgreiche Klage gegen die Kürzung von Riester-Rente

Das LG Köln entschied zur Klage eines Sparers, dass eine umstrittene Klausel zur nachträglichen einseitigen Kürzung seines Rentenanspruchs aus einer fondsgebundenen Riester-Rente durch die Zurich unzulässig ist. Die Bürgerbewegung Finanzwende erkennt darin ein Urteil mit Signalwirkung.

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